Allgemeine Geschäftsbedingungen
GNS Schweden AB
Allgemeine Geschäftsbedingungen 2022-06-01
1 Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Anhängen gelten ab dem 1. Juni 2022 und ersetzen alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen regeln die Beziehung zwischen einer volljährigen natürlichen oder juristischen Person (dem Kunden) und GNS Sweden AB (GNS).
2 Der Vertrag
2.1 Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde eine Dienstleistung oder Ware bestellt hat und GNS die Bestellung bestätigt und genehmigt hat. GNS behält sich das Recht vor, eine übliche Bonitätsprüfung des Kunden durchzuführen.
2.2 Der Kunde gilt als Besteller einer Ware/Dienstleistung:
- Durch Ausfüllen eines speziellen Bestellformulars, das per Post an GNS gesendet wird, oder
- Wenn der Kunde eine Ware/Dienstleistung elektronisch auf der Website (www.gns.se), per E-Mail, Post oder
- Wenn der Kunde eine Ware/Dienstleistung mündlich bestellt oder auf andere Weise eine besondere Vereinbarung mit GNS trifft.
2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausnahmslos ein integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien. In Fällen, in denen der Vertrag oder die dazugehörigen Anhänge besondere Vertragsbestimmungen enthalten, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, haben die besonderen Vertragsbestimmungen Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.4 Der Vertrag gilt für ein (1) Jahr ab dem Datum, an dem der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde, oder wenn die Bestellung von GNS genehmigt und bestätigt wurde, oder andernfalls zu dem Zeitpunkt, an dem der Dienst zur Nutzung freigegeben wurde, wenn dies früher erfolgt. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung des Vertrages gemäß Punkt 2.5, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein (1) Jahr.
2.5 Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen und der Partei spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vorliegen. Der Vertrag endet zwölf (12) Monate, nachdem die Kündigung bei GNS eingegangen ist. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden oder aufgrund einer Vereinbarung zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages hat der Kunde die verbleibenden Monatsgebühren für die Vertragslaufzeit an GNS zu zahlen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages ist GNS auch berechtigt, dem Kunden eine Verwaltungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen.
2.6 GNS ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn gegen den Kunden eine Zahlungserinnerung vorliegt, er in Konkurs geht, einen Vergleich einleitet, seine Zahlungen einstellt oder auf andere Weise als zahlungsunfähig angesehen werden kann, oder wenn nach Einschätzung von GNS starke Gründe für die Annahme bestehen, dass der Kaufpreis oder die monatliche Gebühr usw. nicht gezahlt werden können. GNS hat in diesen Fällen auch das Recht, die Lieferung des bereitgestellten Dienstes oder eines Teils davon zurückzuhalten, bis der Kunde eine angemessene Sicherheit geleistet hat.
3 Der Dienst
3.1 Der Dienst wird in Übereinstimmung mit dem bereitgestellt, was schriftlich vereinbart oder anderweitig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den zugehörigen Anhängen geregelt ist. GNS behält sich das Recht vor, die vereinbarten Dienstleistungen jederzeit und von Zeit zu Zeit zu ergänzen, zu entfernen oder zu ändern, vorausgesetzt, dass die Ergänzungen oder Änderungen keine wesentlichen Unannehmlichkeiten für den Kunden mit sich bringen.
3.2 Der Kunde muss mindestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten der von GNS angegebenen Änderung(en) benachrichtigt werden, wenn die Änderung für den Kunden nachteilig ist. Dies kann durch einen Aushang auf der Website erfolgen. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, vorausgesetzt, die Änderung ist nicht unbedeutend oder verursacht dem Kunden eine erhebliche Unannehmlichkeit. Die Kündigung wird mit Inkrafttreten der Änderung wirksam.
3.3 Der Kunde hat kein Recht, andere Konsequenzen aus Änderungen von GNS geltend zu machen, als die in Punkt 3.2 angegebenen.
3.4 GNS behält sich das Recht vor, jederzeit und von Zeit zu Zeit die Software und Ausrüstung zu ändern und/oder neue Versionen und Releases der von GNS bereitgestellten Dienste zu installieren.
4 Betrieb und Wartung
4.1 GNS verpflichtet sich, nach einer Störungsmeldung unverzüglich mit der Behebung von Betriebsstörungen oder anderen verkehrsbehindernden Fehlern zu beginnen. Störungsmeldungen müssen an den Support per E-Mail oder Telefon, vorzugsweise zwischen 09:00 und 18:00 Uhr, erfolgen. GNS kann nicht für Betriebsstörungen verantwortlich gemacht werden, die ganz oder teilweise dem Kunden zuzuschreiben sind, für Fehler, die außerhalb der Kontrolle von GNS liegen, oder für Fehler, die auf Subunternehmer oder Lieferanten von GNS zurückzuführen sind.
4.2 Wenn der Fehler ganz oder teilweise dem Kunden oder einer anderen Person, für die der Kunde verantwortlich ist, zugeschrieben werden kann, hat GNS Anspruch auf Entschädigung durch den Kunden. In diesen Fällen hat GNS das Recht, dem Kunden die geleistete Arbeit gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen.
4.5 GNS führt laufende Wartungs- und Servicearbeiten am Web-/Server-Hosting und den dazugehörigen Geräten durch. In solchen Fällen behält sich GNS das Recht vor, die Bereitstellung des Dienstes vorübergehend auszusetzen und die Verfügbarkeit des Internets/der Website einzuschränken. Unterbrechungen für geplante Wartungsarbeiten gelten nicht als Betriebsausfälle. Bei umfangreichen Maßnahmen wird der Kunde vor der Durchführung benachrichtigt.
5 Verfügbarkeit
5.1 GNS garantiert eine durchschnittliche Betriebszeit von 99.7 %.
5.2 Eine Rückerstattung kann erfolgen, wenn die vereinbarte Bandbreite zu den Servern des Kunden nicht gemäß der garantierten Betriebszeit verfügbar war, wenn der Fehler innerhalb der Kontrolle von GNS liegt und die Betriebsstörung keine geplante Wartung gemäß den obigen Ausführungen betrifft. Auch während des normalen Betriebs kann es zu kürzeren Serviceunterbrechungen kommen, die keinen Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz begründen.
5.3 Die Rückerstattung erfolgt, nachdem der Kunde eine schriftliche Anfrage eingereicht hat und GNS untersucht und festgestellt hat, dass die Bedingungen für eine Rückerstattung erfüllt sind. Die schriftliche Rückerstattungsanforderung muss GNS spätestens dreißig (30) Tage nach Wiederherstellung der betreffenden Betriebsstörung erreichen, andernfalls verfällt das Recht des Kunden auf Entschädigung. Der Kunde hat kein Recht, andere Konsequenzen aus einem Mangel an garantierter Betriebszeit/Verfügbarkeit geltend zu machen, als die in diesem Punkt angegebenen.
5.4 Die Rückerstattung erfolgt durch Rückzahlung der monatlichen Gebühr des Kunden im Verhältnis zur Dauer der Störung oder Unterbrechung. Der Kunde hat nur Anspruch auf Entschädigung durch Abzug von einer zukünftigen Rechnung. Für weitere Regelungen hierzu wird auf das jeweils gültige Service Level Agreement (SLA) verwiesen, das auf der Website veröffentlicht ist.
6 Haftung
6.1 GNS ist dafür verantwortlich, den Dienst wie vereinbart bereitzustellen, seine Verpflichtungen gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu erfüllen und den Dienst auf fachmännische Weise auszuführen.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst wie vereinbart sowie in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften zu nutzen und fällige Gebühren rechtzeitig zu bezahlen.
6.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass Dritte nicht das Recht haben, das Eigentum des Kunden vom Betriebsort des Anbieters gemäß den vereinbarten Bedingungen zu entfernen oder zu ändern.
6.4 Der Kunde hat nicht das Recht, Ressourcen zu nutzen oder anderweitig unbefugten Zugriff auf die Hard- oder Software, Systeme oder andere Daten von GNS zu suchen, die nicht für den Kunden bestimmt sind.
6.5 Der Kunde ist allein verantwortlich gegenüber GNS dafür, dass Informationen, die sich auf die Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder auf eine Person beziehen, für die der Kunde verantwortlich ist, die an den Dienst übertragen oder im Dienst verarbeitet wurden:
- Weder die Rechte Dritter verletzen noch anderweitig gegen geltende Gesetze verstoßen.
- Nicht als anstößig, beleidigend und/oder unethisch anzusehen sind.
- GNS oder einem anderen Schaden zufügen können.
Bei Verstößen gegen einen der oben genannten Punkte hat GNS das Recht, die weitere Verbreitung von Informationen im Dienst und/oder die weitere Nutzung des Dienstes unverzüglich zu verhindern. GNS behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit zu beurteilen, ob Informationen oder andere Daten als anstößig, beleidigend und/oder unethisch angesehen werden können.
6.6 GNS hat das Recht, alle an den Dienst übertragenen oder übermittelten Informationen einzusehen, um das oben genannte Recht ausüben zu können. Der Kunde muss GNS bei der Durchführung einer solchen Untersuchung alle notwendige Unterstützung gewähren.
6.7 Der Kunde ist allein verantwortlich gegenüber GNS für Informationen, Waren und/oder Dienstleistungen, die der Kunde über das Internet bereitstellt.
6.8 Der Kunde ist dafür verantwortlich, im Voraus alle erforderlichen Genehmigungen für die vom Kunden bereitgestellten Waren und Dienstleistungen einzuholen und sicherzustellen, dass der gesamte Empfang, die Verbreitung und/oder die Speicherung von Informationen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen erfolgt.
6.9 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Unbefugte keine Kenntnis von Passwörtern und ähnlichen Informationen erlangen, indem er diese sicher aufbewahrt.
6.10 Der Kunde ist für Fehler oder Mängel in der Ausrüstung des Kunden verantwortlich, wenn die Ausrüstung nicht von GNS oder gegebenenfalls von einem Finanzunternehmen gemietet wurde, sowie für Fehler in Software, die nicht von GNS bereitgestellt wurde. Die Bedingungen des Anbieters für Software gelten jederzeit.
7 Gebühren
7.1 Die im Vertrag angegebenen Preise, mit Ausnahme der Bestimmungen in diesem Abschnitt 7, sind für die Vertragslaufzeit fest. GNS behält sich jedoch das Recht vor, vor jeder neuen Vertrags- oder Verlängerungsperiode Preisanpassungen vorzunehmen. Ferner hat GNS das Recht, die Preise für den Dienst jährlich um bis zu 10 % zu erhöhen und darüber hinaus die Preise mit sofortiger Wirkung zu ändern, ohne dass der Kunde das Recht hat, den Vertrag zu kündigen, wenn: (i) die Lieferanten von GNS für Produkte oder Software, die Teil des Dienstes sind, ihre Preise oder Lizenzgebühren erhöht haben; (ii) Gesetze, Währungsschwankungen, währungs- oder finanzpolitische Maßnahmen oder andere behördliche Maßnahmen zu erhöhten Kosten für GNS führen; oder (iii) die allgemeinen Kosten für die Bereitstellung von Diensten durch GNS gestiegen sind, weil sich die Anzahl der Benutzer/Clients beim Kunden geändert hat oder der Kunde eine Änderung des Inhalts des Dienstes beantragt hat. Preisanpassungen gemäß (i)-(iii) müssen proportional zur Kostensteigerung von GNS sein.
7.2 Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von GNS für den Dienst, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wenn kein fester Preis ausdrücklich vereinbart wurde, hat GNS das Recht, den Preis laufend anzupassen. Alle Gebühren sind in EUR berechnet und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gebühren können aus variablen, festen oder einmaligen Gebühren bestehen. Pro Rechnung wird eine Rechnungsgebühr von **2,23 Euro** erhoben.
7.3 Falls der Kunde während der Vertragslaufzeit in andere Räumlichkeiten umzieht, behält sich GNS das Recht vor, dem Kunden die daraus resultierenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
7.4 Anträge auf Entschädigung gemäß der Verfügbarkeitsgarantie in Anhang B Service Levels müssen spätestens dreißig (30) Tage nach dem betreffenden Zeitraum gestellt werden. Die Entschädigung wird durch Gutschrift auf einer zukünftigen Rechnung verrechnet.
7.5 GNS behält sich das Recht vor, Gebühren zu erhöhen. Gebührenerhöhungen müssen dem Kunden mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Dies kann per Brief, Fax, E-Mail oder durch einen Aushang auf den GNS-Websites erfolgen. Gebührensenkungen müssen dem Kunden nicht im Voraus mitgeteilt werden.
7.6 Sofern nichts anderes im Vertrag festgelegt ist, erklärt sich der Kunde hiermit einverstanden, dass GNS berechtigt ist, Gebühren in Rechnung zu stellen, sobald der Dienst betriebsbereit ist oder ab dem früheren Datum, an dem der Kunde begonnen hat, den Dienst zu nutzen.
7.7 Falls GNS sein Recht gemäß § 8.3 genutzt und den Dienst des Kunden eingestellt hat, bleibt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der anfallenden Festgebühren bestehen.
8 Zahlung
8.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden variable Gebühren monatlich im Nachhinein und feste Gebühren monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnung gilt spätestens fünf (5) Werktage nach dem Versand an die vom Kunden angegebene Adresse als beim Kunden eingegangen.
8.2 Der Kunde hat auf das in der Rechnung angegebene Konto und vor dem dort genannten Fälligkeitsdatum zu zahlen. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn sie bei GNS eingegangen ist.
8.3 Wenn die vollständige Zahlung nicht spätestens zehn (10) Tage nach Zusendung einer Mahnung an den Kunden erfolgt ist, hat GNS das Recht, die vereinbarten Dienste mit sofortiger Wirkung einzustellen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
8.4 Wenn der Dienst gemäß § 8.3 und 8.8 eingestellt wurde, wird eine spezielle Wiedereinrichtungsgebühr für die Wiederherstellung des Dienstes erhoben.
8.5 Bei verspäteter Zahlung wird ein jährlicher Verzugszinssatz von fünfzehn (15) Prozent, vom Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung, erhoben. GNS hat auch das Recht, gesetzliche Mahngebühren und eventuelle Inkassogebühren in Rechnung zu stellen.
8.6 Wenn der Kunde einen bestellten Dienst aufgrund einer Verzögerung oder eines Umstands, der dem Kunden zuzuschreiben ist, nicht genutzt hat, entbindet dies den Kunden nicht von der Zahlungspflicht.
8.7 Wenn der Kunde seine Rechnungsadresse ändert, muss dies GNS unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
8.8 Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber GNS nicht erfüllen kann, hat GNS das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Anstelle der Kündigung des Vertrages kann GNS verlangen, dass der Kunde eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber GNS leistet. Eine Sicherheit für bestellte Dienste bedeutet einen Betrag, der der Zahlung sowohl der laufenden als auch der festen Gebühren für mindestens drei (3) Monate im Voraus entspricht, der nachträglich mit den tatsächlichen Kosten verrechnet wird. Wenn der Kunde nicht in der Lage ist oder sich weigert, eine solche Sicherheit zu leisten, hat GNS das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
8.9 Der Kunde muss GNS unverzüglich benachrichtigen, wenn er eine Rechnung für fehlerhaft hält. Erfolgt dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist (spätestens 15 Tage nach Rechnungsdatum), verliert der Kunde das Recht, Einspruch gegen die Rechnung zu erheben.
9 Eigentumsrechte an Produkten usw.
9.1 Beim Kauf von Produkten und anderer Hard- und Software durch den Kunden behält sich GNS das Eigentumsrecht vor, bis der Kunde den Kaufpreis vollständig bezahlt hat.
9.2 Bei der Miete durch den Kunden gewährt GNS dem Kunden nur das Nutzungsrecht an der für den Dienst erforderlichen gemieteten Ware oder anderen Ausrüstung. Die gemietete Ware oder Ausrüstung ist Eigentum von GNS, und der Kunde erwirbt durch den Vertrag kein Eigentumsrecht daran. Das Eigentumsrecht an ausgetauschten Teilen gehört dem Eigentümer des Produkts. Der Kunde muss alle Produkte beim Kunden sorgfältig behandeln, solange das Eigentum bei GNS oder dem Finanzunternehmen liegt oder der Kunde noch keine vollständige Zahlung an GNS oder das Finanzunternehmen für ein gekauftes Produkt geleistet hat.
10 Haftung für den Dienst
10.1 GNS ist dafür verantwortlich, dass der Dienst den Anforderungen an die Bereitstellung und Verfügbarkeit des Dienstes gemäß Anhang B entspricht. Der Kunde hat Anspruch auf Entschädigung, vorausgesetzt, der Dienst war nicht gemäß den in Anhang B festgelegten Bedingungen und Service Levels zugänglich. Der Kunde hat darüber hinaus keinen Anspruch auf andere Entschädigungen oder Schadensersatz für Abweichungen von den vereinbarten Service Levels. Der Kunde hat das Recht, Konsequenzen gemäß diesem Punkt geltend zu machen, nur wenn der Kunde GNS spätestens dreißig (30) Tage, nachdem der Kunde den Grund für die Forderung bemerkt hat oder hätte bemerken müssen, schriftlich benachrichtigt hat.
10.2 Die Verpflichtungen und die Haftung von GNS für den Dienst und den angegebenen Preis umfassen nicht den Service für beim Kunden installierte Produkte oder wenn der Dienst nicht zugänglich war aufgrund von: (i) Fabrikationsfehlern oder Fehlern, die durch die Verwendung des Produkts durch den Kunden mit anderen Geräten oder Komponenten verursacht wurden, die die Funktion des Produkts beeinträchtigen; (ii) Fehlern, die durch die Unterdimensionierung oder mangelnde Netzwerkkapazität des Kunden verursacht wurden; (iii) Fehlern in Software, die von Dritten bereitgestellt wurde; (iv) Fehlern, die durch vom Kunden vorgenommene Änderungen, Anpassungen oder sonstige Eingriffe in das Produkt verursacht wurden, die von der von GNS bereitgestellten Benutzerdokumentation abweichen; (v) Fehlern, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder einer Person, für die der Kunde verantwortlich ist, verursacht wurden; oder (vi) Fehlern, die durch andere Umstände außerhalb der Kontrolle von GNS verursacht wurden.
11 Rekrutierung
11.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und zwölf (12) Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit zwischen den Parteien und der abschließenden Rechnungsstellung an den Kunden für den Dienst, das Personal oder die Berater von GNS, die im Auftrag von GNS für den Kunden gearbeitet haben, nicht einzustellen oder aktiv zu versuchen, sie zum Verlassen ihrer Anstellung zu bewegen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung hat der Kunde eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe entspricht dem Zehnfachen des zu diesem Zeitpunkt geltenden Grundpreises.
12 Domainnamen
12.1 GNS vermittelt die Registrierung von Domainnamen beim Domainnamen-Registrar für die gewünschte Top-Level-Domain. GNS ist nicht verantwortlich für die Handlungen des Registrars und übernimmt keine Verantwortung dafür, dass der weitergeleitete gewünschte Domainname registriert wird.
12.2 GNS ist nicht verantwortlich für Verluste oder Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Domainname nicht registriert wurde.
13 Geistiges Eigentum
13.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an Geräten, Software, Handbüchern oder anderem Eigentum und Informationen, die von GNS bereitgestellt werden, sind und bleiben Eigentum von GNS oder seiner Lizenzgeber. Der Kunde erhält durch den Vertrag ein begrenztes, nicht-exklusives und nicht übertragbares oder unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software, die dem Kunden für die Nutzung der bestellten Dienste zur Verfügung gestellt wird.
13.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die bereitgestellte Software zu duplizieren, zu vervielfältigen oder auf andere Weise zu kopieren.
14 Risiko von Verlust und/oder Verfälschung übermittelter Informationen
14.1 GNS ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Verfälschung von Informationen, die elektronisch über den Dienst übermittelt werden.
14.2 GNS ist nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie der vom Kunden an GNS übermittelten Informationen zu erstellen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
15 Schadensersatz
15.1 GNS haftet nur für direkte Schäden, die durch Fahrlässigkeit von GNS oder einer Person, für die GNS verantwortlich ist, verursacht wurden.
15.2 Die Haftung von GNS für den Dienst umfasst keine Fehler, die für die beabsichtigte Nutzung des Dienstes von geringer Bedeutung sind oder die nur geringfügige Unannehmlichkeiten für den Kunden darstellen.
15.3 GNS haftet in keinem Fall für indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn oder Nutzen, verringerte Produktivität/Produktion oder andere geschäftliche Verluste, die dem Kunden entstehen könnten. GNS haftet auch nicht für Schäden Dritter, Hindernisse für den Kunden, Verpflichtungen gegenüber Dritten zu erfüllen, und auch nicht für andere Schäden, die von GNS nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren.
15.4 Der Kunde muss GNS von Ansprüchen Dritter, die sich aus Informationen ergeben, für die der Kunde gemäß § 6 verantwortlich ist, schadlos halten.
15.5 GNS haftet nicht für verlorene Informationen oder für die Verfälschung von Informationen infolge des unbefugten Zugriffs Dritter auf die Computerressourcen von GNS.
15.6 Die Schadensersatzhaftung von GNS ist auf maximal **445,00 Euro** pro Schaden begrenzt.
16 Kündigungsgründe
16.1 Wenn eine Partei gegen den Vertrag verstößt und die Korrektur nicht spätestens zwanzig (20) Tage nach schriftlicher Aufforderung durch die andere Partei vorgenommen hat, hat die letztere Partei das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.
16.2 Eine Partei hat immer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei ihre Zahlungen eingestellt, Vergleichsverhandlungen eingeleitet hat, in Liquidation ist, in Konkurs gegangen ist oder andere klare Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit zeigt.
17 Höhere Gewalt (Force Majeure)
Die Parteien sind von der Haftung befreit, wenn die Erfüllung einer bestimmten Verpflichtung durch Umstände verhindert oder wesentlich erschwert wird, die die Partei vernünftigerweise nicht kontrollieren oder vorhersehen konnte. Als befreiende Umstände gelten unter anderem Arbeitskonflikte, Kriege, Blitzschläge, Brände, ungünstige Wetterbedingungen, Unfälle, behördliche Vorschriften oder andere öffentliche Regelungen, behördliche Eingriffe, Beschlagnahmungen, Mangel an Transport, Energie oder andere ähnliche Umstände. Wenn ein Fall von höherer Gewalt eintritt, muss die betreffende Partei benachrichtigt werden.
18 Übertragung des Vertrages
Der Kunde hat nicht das Recht, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GNS zu übertragen. GNS hat jedoch das Recht, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise ohne Zustimmung des Kunden zu übertragen und den Vertrag in seiner Gesamtheit zu übertragen. GNS hat immer das Recht, das Recht auf Zahlung gemäß dem Vertrag zu übertragen.
19 Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, Außenstehenden keine Informationen offenzulegen, die eine der Parteien erhalten hat und die als Geschäftsgeheimnisse oder anderweitig als vertraulich anzusehen sind. Die Parteien müssen auch die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass solche Informationen von Mitarbeitern einer der Parteien oder von anderen, für die die Partei verantwortlich ist, an Dritte weitergegeben oder offengelegt werden.
20 Änderung der Bedingungen
20.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 25. Mai 2018 und danach bis auf weiteres. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GNS müssen mindestens einen (1) Monat im Voraus angekündigt werden.
20.2 Wenn wesentliche Änderungen für den Kunden nachteilig sind, hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit Wirkung zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Eine solche Kündigung muss schriftlich und spätestens mit Inkrafttreten der Vertragsänderung erfolgen.
21 Widerrufsrecht (gilt nur für Verbraucher)
21.1 Widerrufsfrist
Wenn der Kunde ein Verbraucher nach schwedischem Recht ist, hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, vorausgesetzt, der Kunde benachrichtigt GNS innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Vertragsabschluss (Widerrufsfrist).
21.2 Ausnahmen von der Widerrufsfrist
Wenn der Kunde (der Verbraucher) zustimmt, dass GNS mit der Inbetriebnahme des Dienstes innerhalb der Widerrufsfrist, d. h. innerhalb der oben genannten vierzehn (14) Tage, beginnt, gilt die Widerrufsfrist nicht. Dem Kunden ist hiermit bekannt, dass, wenn der Dienst in Betrieb genommen wurde oder die Ausführung mit Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat oder der Verbraucher den Dienst innerhalb der Widerrufsfrist zu nutzen begonnen hat, das oben in 18.1 genannte Widerrufsrecht verfällt.
22 Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Beendigung des Vertrages erlischt auch das Recht des Kunden, die Dienste von GNS zu nutzen. Am Ende der Kündigungsfrist ist der Kunde verpflichtet, die von GNS möglicherweise bereitgestellte Software für den Dienst unverzüglich zurückzugeben / zu deinstallieren und schriftlich zu bestätigen, dass dies geschehen ist.
23 Streitigkeiten
23.1 Streitigkeiten bezüglich des Vertrages, seiner Anwendung oder Auslegung werden von einem schwedischen Gericht erster Instanz mit dem Bezirksgericht Stockholm als erste Instanz entschieden. Bei der Prüfung ist schwedisches Recht anzuwenden.
23.2 Ungeachtet des Vorstehenden behält sich GNS das Recht vor, Klage vor einem anderen Gericht oder einer anderen Vollstreckungsbehörde wegen unbezahlter Forderungen für vereinbarte Dienste zu erheben.
24 Verarbeitung personenbezogener Daten
24.1 Als Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die DSGVO-Richtlinie, die als Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf unserer Website www.gns.se zu finden ist, sofern nicht eine gesonderte Datenverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
25 Besondere Anhänge
25.1 Unsere DSGVO-Richtlinie ist in Anhang 1 geregelt.